LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.01.2014
19 Sa 1545/11
Normen:
ZPO § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 92/11 - 30.09.2011,

Anspruch auf Bonus aus VertragBestehen eines AuskunftsrechtsGrundsatz der freien Beweiswürdigung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen 19 Sa 1545/11

DRsp Nr. 2014/11467

Anspruch auf Bonus aus Vertrag Bestehen eines Auskunftsrechts Grundsatz der freien Beweiswürdigung

Ein Auskunftsrecht besteht, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen Tatsachen unschwer mitteilen kann.

Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 30. September 2011 - 2 Ca 92/11 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 30. September 2011 - 2 Ca 92/11 -, soweit es die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 100.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. April 2011 zu zahlen, teilweise abgeändert und auch insoweit die Klage abgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten hat der Kläger 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um Bonusansprüche, um ein Feststellungsbegehren und um Auskunftsansprüche.