Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 30. September 2011 - 2 Ca 92/11 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 30. September 2011 - 2 Ca 92/11 -, soweit es die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 100.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. April 2011 zu zahlen, teilweise abgeändert und auch insoweit die Klage abgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten hat der Kläger 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um Bonusansprüche, um ein Feststellungsbegehren und um Auskunftsansprüche.
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