Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.03.2020 geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, S, beigeordnet.
I.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren, das auf die Aufhebung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides des Beklagten gerichtet ist.
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