Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt K, Spanien, für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird abgelehnt.
I. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.06.2019 hat keinen Erfolg.
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