Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget für das Schuljahr 2016/2017 (vom 10. August 2017 bis zum 27. Juni 2018) und die Zahlung von Schmerzensgeld umstritten.
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