Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 5.10.2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Schulungskosten.
Antragsteller ist der bei dem Arbeitgeber (Beteiligte zu 2), einem Unternehmen der Metallindustrie, in dem ca. 280 Arbeitnehmer beschäftigt werden, gebildete Betriebsrat.
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