Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine Beschädigtenversorgung nach dem
Die am ... 1977 geborene Klägerin beantragte am 3. Februar 2009 die Gewährung von Beschädigtenversorgung, weil sie als Mitarbeiterin im Straßenverkehrsamt G. im Oktober 2008 durch Ereignisse in diesem Amt einen psychischen Schaden erlitten habe. Als Folge leide sie unter Angstzuständen und befürchte negative Auswirkungen auf ihr ungeborenes Kind. Sie sei zum Tatzeitpunkt im 4./5. Monat schwanger gewesen.
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