LSG Bayern - Urteil vom 22.10.2012
L 15 VK 15/09
Normen:
BVG § 1 Abs. 3; SGB X § 44;
Vorinstanzen:
SG München, vom 06.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 V 17/07

Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz; Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden als Schädigungsfolgen

LSG Bayern, Urteil vom 22.10.2012 - Aktenzeichen L 15 VK 15/09

DRsp Nr. 2013/1280

Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz; Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden als Schädigungsfolgen

1. Zur Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheids unter dem Gesichtspunkt der Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen und der Höhe des Grades der Schädigung. 2. Für die Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden als Schädigungsfolgen ist gemäß § 1 Abs. 3 BVG ein wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen Militärdienst und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen erforderlich. Wahrscheinlichkeit im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass nach der geltenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. Eine - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs reicht nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 6. August 2009 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 3; SGB X § 44;

Tatbestand

Der Kläger begehrt im Rahmen eines Antrags gemäß § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) eine Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) nach einem höheren Grad der Schädigung (GdS) als 40 und die Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen.

1. 2. 3.