SG Stuttgart, vom 28.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 V 2107/96
Anspruch auf Beschädigtenversorgung im Rahmen der Auslandsversorgung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen L 8 V 2336/97
DRsp Nr. 2006/23844
Anspruch auf Beschädigtenversorgung im Rahmen der Auslandsversorgung
Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen sowie der Gewährung höherer Beschädigtenversorgung und Erholungsaufenthalten nach dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen der Auslandsversorgung bei einer 1934 geborenen deutschen Volkszugehörigen, die in Polen wohnhaft ist und im Januar 1945 in ihrem Heimatort in Oberschlesien bei einem Angriff der Roten Armee eine Granatsplitterverletzung erlitt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]