LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2014
L 6 VU 2236/13 ZVW
Normen:
BVG § 1 Abs. 1; SGG § 103; VwRehaG § 3 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 13.06.2007

Anspruch auf Beschädigtenversorgung; Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen als Folgen rechtsstaatswidriger staatlicher Maßnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR; Entscheidung über Beweisanträge im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen L 6 VU 2236/13 ZVW

DRsp Nr. 2014/14990

Anspruch auf Beschädigtenversorgung; Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen als Folgen rechtsstaatswidriger staatlicher Maßnahmen im Gebiet der ehemaligen DDR; Entscheidung über Beweisanträge im sozialgerichtlichen Verfahren

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 13. Juni 2007 abgeändert und der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 20. März 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Oktober 2003 dem Grunde nach verurteilt, der Klägerin einen Berufsschadensausgleich für die Zeit vom 1. Januar 1996 bis 31. März 1997 unter Zugrundelegung eines Vergleichseinkommens, das aus dem Durchschnittseinkommen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe A 11 und Dienstaltersstufe des BBesG einschließlich Ortszuschlag nach Stufe 2 zu ermitteln ist, zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

III.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

IV.

Außergerichtliche Kosten sind für alle Rechtszüge nicht zu erstatten.

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 1; SGG § 103; VwRehaG § 3 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

1. 2. 1. 2. 3. 4.