LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2012
L 6 VU 6118/09
Normen:
HHG § 4 Abs. 1 S. 1; HHG § 10 Abs. 4; StrRehaG § 21 Abs. 1 S. 1; StrRehaG § 21 Abs. 1 S. 2; StrRehaG § 25 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 V 497/09

Anspruch auf Beschädigtenversorgung; Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge erlittener Haft in der ehemaligen DDR; Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen L 6 VU 6118/09

DRsp Nr. 2013/3901

Anspruch auf Beschädigtenversorgung; Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge erlittener Haft in der ehemaligen DDR; Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen

1. Zum Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen nach § 4 HHG und § 21 StrRehaG. 2. Auch bei einer Haft in der ehemaligen DDR unter den besonderen Bedingungen, wie sie nach 1955 geherrscht haben, muss für eine PTBS über die bloße Haft hinaus eine unmittelbar lebensbedrohliche Situation bestanden haben, die bei nahezu jedermann Entsetzen oder große Verzweiflung auslösen würde.

1. Zum Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen nach § 4 HHG und § 21 StrRehaG. 2. Auch bei einer Haft in der ehemaligen DDR unter den besonderen Bedingungen, wie sie nach 1955 geherrscht haben, muss für eine posttraumatischen Belastungsstörung über die bloße Haft hinaus eine unmittelbar lebensbedrohliche Situation bestanden haben, die bei nahezu jedermann Entsetzen oder große Verzweiflung auslösen würde.