LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2012 L 6 VU 6118/09
Normen:
HHG § 4 Abs. 1 S. 1; HHG § 10 Abs. 4; StrRehaG § 21 Abs. 1 S. 1; StrRehaG § 21 Abs. 1 S. 2; StrRehaG § 25 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 V 497/09
Anspruch auf Beschädigtenversorgung; Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge erlittener Haft in der ehemaligen DDR; Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen L 6 VU 6118/09
DRsp Nr. 2013/3901
Anspruch auf Beschädigtenversorgung; Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge erlittener Haft in der ehemaligen DDR; Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen
1. Zum Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen nach § 4HHG und § 21StrRehaG.2. Auch bei einer Haft in der ehemaligen DDR unter den besonderen Bedingungen, wie sie nach 1955 geherrscht haben, muss für eine PTBS über die bloße Haft hinaus eine unmittelbar lebensbedrohliche Situation bestanden haben, die bei nahezu jedermann Entsetzen oder große Verzweiflung auslösen würde.
1. Zum Rangverhältnis der Anspruchsgrundlagen nach § 4HHG und § 21StrRehaG.2. Auch bei einer Haft in der ehemaligen DDR unter den besonderen Bedingungen, wie sie nach 1955 geherrscht haben, muss für eine posttraumatischen Belastungsstörung über die bloße Haft hinaus eine unmittelbar lebensbedrohliche Situation bestanden haben, die bei nahezu jedermann Entsetzen oder große Verzweiflung auslösen würde.
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