SG Neubrandenburg - Urteil vom 10.06.2008
S 4 KR 39/04
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3 § 33 Abs. 2 ;

Anspruch auf Ausstattung mit Hörhilfen bei Schwerhörigkeit, Wirksamkeit von Festbeträgen

SG Neubrandenburg, Urteil vom 10.06.2008 - Aktenzeichen S 4 KR 39/04

DRsp Nr. 2008/20698

Anspruch auf Ausstattung mit Hörhilfen bei Schwerhörigkeit, Wirksamkeit von Festbeträgen

Ist der Leistungserbringer nicht in der Lage, eine ausreichende Versorgung zum Festbetrag zu erbringen, reicht es nicht aus, wenn sich der Kostenträger pauschal auf die Festbetragsregelung zurückzieht, ohne konkrete anderweitige und preisgünstigere Versorgungsmöglichkeiten vorzuschlagen (hier: Festbeträge für Hörhilfen). Im Streitverfahren zwischen Versicherten und gesetzlicher Krankenkasse kann die Wirksamkeit der Festbeträge inzident überprüft werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3 § 33 Abs. 2 ;