BSG - Urteil vom 27.11.1990
3 RK 31/89
Normen:
RVO § 182b; SGB V § 33 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 182b Nr. 3

Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel

BSG, Urteil vom 27.11.1990 - Aktenzeichen 3 RK 31/89

DRsp Nr. 1998/7910

Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel

1. Wenn die ernsthafte Gefahr von häufigen und den Gebrauch von Hilfsmitteln ausschließenden Beschädigungen nachgewiesen wird, die die bedarfsgerechte Verfügbarkeit des Hilfsmittels erheblich beeinträchtigen, so kann der Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel auch Vorrichtungen zu seinem Schutz erfassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 182b; SGB V § 33 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt Erstattung der Kosten für die Anschaffung und Aufstellung eines Geräteschrankes (Container-Box) zur Unterstellung eines Elektrorollstuhls des bei der Beklagten versicherten Beigeladenen.