Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.09.2017 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Auszahlungsanspruch der Klägerin für den Monat Juli 2016 sowie über einen Rückzahlungsanspruch der Beklagten wegen eines vorzeitig beendeten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
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