Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. November 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin ein höheres, vom Einkommen ihrer Eltern unabhängiges Ausbildungsgeld zu gewähren ist.
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