Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 16.01.2020 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 1 und 2 ab dem 13.12.2019 bis zum Ende des Monats der Zustellung dieser Entscheidung des Senats Leistungen gemäß §
I.
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