Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.12.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ab dem 26.01.2018 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, E, beigeordnet.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege des Eilrechtsschutzes Leistungen nach dem
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