SG Dortmund, vom 07.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 47 AY 180/07 ER
Anspruch auf Asylbewerberleistung, Begriff der unabweisbar gebotenen Leistung in der Bedarfsgruppe Ernährung
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.11.2007 - Aktenzeichen L 20 B 73/07 AY ER
DRsp Nr. 2008/9014
Anspruch auf Asylbewerberleistung, Begriff der unabweisbar gebotenen Leistung in der Bedarfsgruppe Ernährung
Es ist unzulässig, den unabweisbar gebotenen Bedarf an Ernährung i.S.d. § 1aAsylbLG im Vergleich zum notwendigen Ernährungsbedarf des § 3 Abs.1 S.1 AsylbLG generell niedriger anzusetzen und die zur Bedarfsdeckung gewährten Leistungen entsprechend einzuschränken (hier bei der Verweisung des Leistungsempfängers auf eine "Armentafel").[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]