SG Osnabrück, vom 10.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 154/03
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung als Spielhallenaufsicht wegen Angst vor Raubüberfällen, Beginn der Sperrzeit
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen L 12 AL 127/06
DRsp Nr. 2007/20362
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung als Spielhallenaufsicht wegen Angst vor Raubüberfällen, Beginn der Sperrzeit
1. Eine dem Arbeitslosen angebotene Beschäftigung als Spielhallenaufsicht kann auch nach den Maßstäben des § 121SGB III unzumutbar sein, wenn die konkrete Spielhalle, in welcher der Arbeitslose beschäftigt werden soll, zum Zeitpunkt des Arbeitsangebots nachgewiesen besonders häufig Ziel strafbarer Handlungen war.
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