LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 14.06.2007
L 12 AL 127/06
Normen:
SGB X § 37 Abs. 2 ; SGB III § 121 § 144 Abs. 1 Nr. 2 § 144 Abs. 2 S. 1 § 144 Abs. 3 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 10.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 AL 154/03

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung als Spielhallenaufsicht wegen Angst vor Raubüberfällen, Beginn der Sperrzeit

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen L 12 AL 127/06

DRsp Nr. 2007/20362

Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung als Spielhallenaufsicht wegen Angst vor Raubüberfällen, Beginn der Sperrzeit

1. Eine dem Arbeitslosen angebotene Beschäftigung als Spielhallenaufsicht kann auch nach den Maßstäben des § 121 SGB III unzumutbar sein, wenn die konkrete Spielhalle, in welcher der Arbeitslose beschäftigt werden soll, zum Zeitpunkt des Arbeitsangebots nachgewiesen besonders häufig Ziel strafbarer Handlungen war.