Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 04.06.2019 aufgehoben und wird die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Arbeitslosengeld streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|