SG Würzburg, vom 03.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 85/14
Anspruch auf ArbeitslosengeldRuhen des Anspruchs bei EntlassungsentschädigungVorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers
LSG Bayern, Urteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen L 10 AL 112/16
DRsp Nr. 2017/1621
Anspruch auf ArbeitslosengeldRuhen des Anspruchs bei EntlassungsentschädigungVorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers
Nichtvorliegen von Gründen, die zu einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber berechtigt hätten, im Rahmen des Ruhens eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Im Sinne von § 158 Abs. 2 S. 2 Nr. 3SGB III kommt es nicht darauf an, dass der Arbeitgeber die fristlose Kündigung tatsächlich ausgesprochen hat. Maßgeblich ist alleine, dass der wichtige Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers materiell-rechtlich vorliegt, ohne dass es auf formelle Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung ankommt. Ebenso ist es unbeachtlich, wenn das Arbeitsverhältnis nach erfolgter außerordentlicher Kündigung durch Vergleich beendet wird.
Tenor
I. II. III.
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