SG Duisburg, vom 04.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 (1,32) AL 228/07
Anspruch auf ArbeitslosengeldNichtbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Versäumnisurteilen und faktischer Beschäftigungslosigkeit
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2015 - Aktenzeichen L 9 AL 189/12
DRsp Nr. 2016/1474
Anspruch auf ArbeitslosengeldNichtbestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Versäumnisurteilen und faktischer Beschäftigungslosigkeit
Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspflichtverhältnis im Sinne von § 123SGB III aF. und § 24SGB III, wenn ein hinreichend dokumentierter Wille zur beiderseitigen Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht und kein Lohn gezahlt wird.
1. Ein Versicherungspflichtverhältnis i.S. des § 123 Abs. 1 S. 1 SGB III a.F. i.V.m. § 24 Abs. 1SGB III liegt nicht stets dann vor, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse. Bei faktischer Beschäftigungslosigkeit müssen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer den Willen zur (wenn auch künftigen) Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren.
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