Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.01.2014 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) und die Erstattung von Leistungen einschließlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge iHv 20.560,16 EUR wegen einer Tätigkeit als Fahrer mit mindestens 15 Wochenstunden.
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