Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Dauer des Anspruchs der Klägerin auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Klägerin begehrt die Gewährung von Alg auch über den 24. September 2008 hinaus.
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