LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 24.01.2012
L 11/12 AL 139/08
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; SGB III § 144 Abs. 1 S. 1; SGB III § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg, vom 16.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 41 AL 80/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Sperrzeit bei außerordentlicher fristloser Arbeitgeberkündigung ohne vorherige Abmahnung wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.01.2012 - Aktenzeichen L 11/12 AL 139/08

DRsp Nr. 2013/2863

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Sperrzeit bei außerordentlicher fristloser Arbeitgeberkündigung ohne vorherige Abmahnung wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

1. Zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe; hier: Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BAG zu den Voraussetzungen für eine arbeitgeberseitige fristlose Kündigung im Vertrauensbereich.