I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat der Klägerin auch die ihr entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 01. September bis 04. Oktober 2009.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|