BSG - Urteil vom 17.03.2016
B 11 AL 4/15 R
Normen:
BUrlG § 11; BUrlG § 7 Abs. 4; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 5; SGB III § 143 Abs. 2 S. 1 und S. 2;
Fundstellen:
NJW 2016, 10
NZS 2016, 670
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 19.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL 55/12
SG Lübeck, vom 30.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 AL 134/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei Zahlungen aufgrund der Auflösung eines dänischen Urlaubskontos

BSG, Urteil vom 17.03.2016 - Aktenzeichen B 11 AL 4/15 R

DRsp Nr. 2016/8694

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei Zahlungen aufgrund der Auflösung eines dänischen Urlaubskontos

Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Dänemark das auf einem dänischen Urlaubskonto angesparte Entgelt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ruht dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Bezugs einer der Urlaubsabgeltung vergleichbaren Leistung für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BUrlG § 11; BUrlG § 7 Abs. 4; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 5; SGB III § 143 Abs. 2 S. 1 und S. 2;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über das Ruhen des Anspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld (Alg) vom 15.12.2010 bis 16.2.2011 wegen Auszahlung des Betrags, der auf einem dänischen Urlaubskonto angespart war.