LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.04.2007 L 7 AL 2996/06
Normen:
BGB § 121 Abs. 1 S. 1 ; SGB III § 140 S. 1 § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 § 37b S. 1 § 37b S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 5298/05 - 19.04.2006,
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Minderung wegen verspäteter Meldung bei befristetem Arbeitsverhältnis, Verschulden
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen L 7 AL 2996/06
DRsp Nr. 2008/8812
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Minderung wegen verspäteter Meldung bei befristetem Arbeitsverhältnis, Verschulden
Auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen bestimmt § 37bSGB III die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ausreichend. Auf Seiten des Versicherten setzt die Verletzung der Obliegenheit ein Verschulden nach einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab voraus. In diesem Sinne ist eine verschuldete Unkenntnis der Obliegenheit grundsätzlich dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3SGB III oder durch die Bundesagentur für Arbeit in einer den Anforderungen des Gesetzes entsprechenden Weise belehrt worden ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 121 Abs. 1 S. 1 ; SGB III § 140 S. 1 § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 § 37b S. 1 § 37b S. 2 ;
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