SG Stade - Urteil vom 12.02.2007
S 6 AL 46/06
Normen:
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1 ; SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld, kein Eintritt einer Sperrzeit aus wichtigem Grund wegen Umzug zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft für ein nicht gemeinsames Kind

SG Stade, Urteil vom 12.02.2007 - Aktenzeichen S 6 AL 46/06

DRsp Nr. 2008/9400

Anspruch auf Arbeitslosengeld, kein Eintritt einer Sperrzeit aus wichtigem Grund wegen Umzug zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft für ein nicht gemeinsames Kind

Der Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner zur Herstellung bzw Aufrechterhaltung einer Erziehungsgemeinschaft ist selbst dann ein wichtiger Grund im Sinne von § 144 Abs. 1 SGB III, wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt. Dabei kann auch ein Umzugstermin bereits zwölf Wochen vor der Einschulung gerechtfertigt sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1 ; SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ;