SG Speyer - Urteil vom 08.08.2007
S 3 AS 643/06
Normen:
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 § 23 Abs. 3 S. 2 § 3 Abs. 3 S. 1 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt

SG Speyer, Urteil vom 08.08.2007 - Aktenzeichen S 3 AS 643/06

DRsp Nr. 2008/9387

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt

Die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt sind im Rahmen des SGB II unabhängig von der Anzahl der daran teilnehmenden Klassenschüler zu übernehmen. Der Anspruch aus § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 2 SGB II umfasst neben dem eigentlichen Preis für die Klassenfahrt keine weiteren Leistungen (hier: zusätzliches Taschengeld). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 § 23 Abs. 3 S. 2 § 3 Abs. 3 S. 1 ;