SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 § 23 Abs. 3 S. 2 § 3 Abs. 3 S. 1 ;
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt
SG Speyer, Urteil vom 08.08.2007 - Aktenzeichen S 3 AS 643/06
DRsp Nr. 2008/9387
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt
Die Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt sind im Rahmen des SGB II unabhängig von der Anzahl der daran teilnehmenden Klassenschüler zu übernehmen. Der Anspruch aus § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 2 SGB II umfasst neben dem eigentlichen Preis für die Klassenfahrt keine weiteren Leistungen (hier: zusätzliches Taschengeld). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 § 23 Abs. 3 S. 2 § 3 Abs. 3 S. 1 ;