SG Reutlingen, vom 24.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AS 2414/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; rückwirkende Teilaufhebung der Bewilligung; Erforderlichkeit einer Anhörung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2012 - Aktenzeichen L 7 AS 4111/11
DRsp Nr. 2012/15963
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; rückwirkende Teilaufhebung der Bewilligung; Erforderlichkeit einer Anhörung
1. Nach § 24 Abs. 2 Nr. 5SGB X ist die Anhörung vor Aufhebungs- oder Änderungsbescheiden entbehrlich, mit denen Arbeitslosengeld II an geändertes Einkommen angepasst wird; dies gilt auch für eine rückwirkende Anpassung.2. Die Anhörungspflicht vor Erlass von Erstattungsbescheiden nach § 50 Abs. 1SGB X umfasst lediglich die Tatsache und den Umfang der Aufhebung der Leistungsbewilligung, nicht aber die Aufhebungsvoraussetzungen.
1. Nach § 24 Abs. 2 Nr. 5SGB X ist die Anhörung vor Aufhebungs- oder Änderungsbescheiden entbehrlich, mit denen Arbeitslosengeld II an geändertes Einkommen angepasst wird; dies gilt auch für eine rückwirkende Anpassung.2. Die Anhörungspflicht vor Erlass von Erstattungsbescheiden nach § 50 Abs. 1SGB X umfasst lediglich die Tatsache und den Umfang der Aufhebung der Leistungsbewilligung, nicht aber die Aufhebungsvoraussetzungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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