BSG - Urteil vom 20.02.2014
B 14 AS 65/12 R
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 26.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 115/12
SG Mainz, vom 16.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 1414/09

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei einer Eisenmangelanämie; Unabhängigkeit des Leistungsanspruchs von einer Kenntnis des Leistungsberechtigten

BSG, Urteil vom 20.02.2014 - Aktenzeichen B 14 AS 65/12 R

DRsp Nr. 2014/11497

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei einer Eisenmangelanämie; Unabhängigkeit des Leistungsanspruchs von einer Kenntnis des Leistungsberechtigten

Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nicht, solange der Leistungsberechtigte keine Kenntnis von dem objektiv bestehenden besonderen Ernährungsbedarf hat.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt vom beklagten Jobcenter höheres Arbeitslosengeld II (Alg II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 1.10.2009 bis zum 31.3.2010 aufgrund eines geltend gemachten Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung.