Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Kläger/Berufungskläger begehrt höheres Arbeitslosengeld (Alg) II nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) unter besonderer Berücksichtigung eines monatlichen Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung für die Zeit vom 01. November 2006 bis zum 30. April 2007.
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