LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 26.02.2007
L 6 AS 71/07 ER
Normen:
SGB II § 20 Abs. 1 § 21 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 22.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 AS 33/07

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2007 - Aktenzeichen L 6 AS 71/07 ER

DRsp Nr. 2008/8995

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Bei einer Diabetes Mellitus Erkrankung ist keine besondere Diät oder Ernährung erforderlich, die einen erhöhten finanziellen Aufwand iS des § 21 Abs. 5 SGB II erfordert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 20 Abs. 1 § 21 Abs. 5 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob der Antragsteller Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer Diabetes Mellitus - Erkrankung sowie einer Hyperlipidämie und einer Hyperurikämie nach § 21 Abs 5 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. Juni 2007 hat.