I. Streitig ist, ob der Antragsteller Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer Diabetes Mellitus - Erkrankung sowie einer Hyperlipidämie und einer Hyperurikämie nach § 21 Abs 5 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. Juni 2007 hat.
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