BSG - Urteil vom 05.08.2015
B 4 AS 9/15 R
Normen:
SGB II § 21 Abs. 4 S. 1; SGB IX § 33 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 26.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 215/14
SG Augsburg, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 1219/13

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für behinderte Menschen wegen der Erbringung von Teilhabeleistungen; Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme

BSG, Urteil vom 05.08.2015 - Aktenzeichen B 4 AS 9/15 R

DRsp Nr. 2015/17399

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für behinderte Menschen wegen der Erbringung von Teilhabeleistungen; Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 4 S. 1; SGB IX § 33 Abs. 1;

Gründe:

I

Streitig sind höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für behinderte Menschen während der Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.