Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 21. Januar 2011 - S
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt M P, L Str. ..., B, beigeordnet; Monatsraten oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu zahlen.
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