Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. November 2015 wird zurückgewiesen.
II.Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
III.Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin S. gewährt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|