LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.03.2014
L 12 AS 305/14 ER-B
Normen:
SGB II § 22;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 07.01.2014

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahmefähigkeit von Kosten der Unterkunft nur bei Mietvertrag des Leistungsempfängers

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2014 - Aktenzeichen L 12 AS 305/14 ER-B

DRsp Nr. 2014/14981

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahmefähigkeit von Kosten der Unterkunft nur bei Mietvertrag des Leistungsempfängers

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 07.01.2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

SGB II § 22;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes streitig, ob die Antragsteller ab dem 01.10.2013 einen Anspruch auf die Übernahme von Kosten der Unterkunft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.