LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 02.10.2007
L 7 AS 2538/07
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 AS 4343/06

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme der Kosten für Warmwasseraufbereitung und Kabelanschluss

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2007 - Aktenzeichen L 7 AS 2538/07

DRsp Nr. 2008/16798

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme der Kosten für Warmwasseraufbereitung und Kabelanschluss

1. Die Warmwasserbereitung ist bereits mit der Regelleistung abgegolten. Bereits abgegoltene Kosten sind aus den Heizkosten herauszurechnen, wenn die Warmwasserbereitung tatsächlich über die Heizung erfolgt. Lässt sich aus der Heizkostenabrechnung ein konkreter Anteil für die Warmwasserbereitung entnehmen, so ist der Abzug des konkreten Verbrauchsanteils gegenüber dem Abzug des in der Regelleistung berücksichtigten Anteils vorrangig.