Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist die Gewährung höherer Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem SGB II im Zeitraum vom 1.6.2006 bis 31.5.2007, insbesondere unter Berücksichtigung von Aufwendungen für Kabelnutzung.
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