BSG - Urteil vom 10.09.2013
B 4 AS 4/13 R
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3; WoGG § 8;
Fundstellen:
DB 2014, 8
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 20.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 1880/11
SG Münster, vom 19.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen AS 145/08

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; schlüssiges Konzept zur Bewertung der Angemessenheit der Unterkunftskosten

BSG, Urteil vom 10.09.2013 - Aktenzeichen B 4 AS 4/13 R

DRsp Nr. 2014/2133

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; schlüssiges Konzept zur Bewertung der Angemessenheit der Unterkunftskosten

Vor einem Rückgriff auf die Tabellenwerte nach dem WoGG zur Festlegung der abstrakt angemessenen Unterkunftskosten iS einer Obergrenze kann auch bei Übernahme bereits höherer Aufwendungen für Kosten der Unterkunft durch das beklagte Jobcenter nicht dahingestellt bleiben, ob ein Ausfall von lokalen Erkenntnismöglichkeiten zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Unterkunftskosten nach einem schlüssigen Konzept vorliegt.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2012 aufgehoben und der Rechtstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3; WoGG § 8;

Gründe:

I

Streitig sind höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem SGB II in der Zeit vom 1.3.2008 bis 31.7.2008.