Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2012 aufgehoben und der Rechtstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Streitig sind höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem SGB II in der Zeit vom 1.3.2008 bis 31.7.2008.
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