Die Revision des Antragsgegners gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. September 2013 - L
Der Antragsgegner hat den Antragstellern die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die vom Senat des Landes Berlin, dem Antragsgegner, erlassene "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch " (Wohnaufwendungenverordnung - WAV, hier in der Fassung vom 3.4.2012, GVBl 99).
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