LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2007
L 12 AS 3932/06
Normen:
SGB II § 22 ;
Fundstellen:
FEVS 58, 461
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 3488/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Instandhaltungspauschale

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen L 12 AS 3932/06

DRsp Nr. 2007/19998

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Instandhaltungspauschale

Eine Instandhaltungspauschale gehört im Falle von Wohneigentum in einer Eigentümergemeinschaft grundsätzlich zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist noch im Streit, ob die Beklagte bei der Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auch die Instandhaltungspauschale bzw. -rücklage (auch "Hausgeld" bzw. "Wohngeld" genannt, vgl. hierzu § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz - WEG -) der Klägerin für dass von ihr selbst genutzte Wohneigentum zu übernehmen hat.