Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren.
Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. April 2009 wird aufgehoben, soweit der Beklagte darin verurteilt wird, 150 Euro an die Staatskasse zu zahlen.
Die Revision wird zugelassen.
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