Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 01. Dezember 2009 aufgehoben. Der Bescheid des Beklagten vom 15. Juli 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 2007 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 15. Februar 2010 wird geändert und der Beklagte verurteilt, dem Kläger weitere Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 278,40 Euro für den Monat August 2005 zu zahlen.
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