SG Koblenz vom 20.05.2010
S 16 AS 444/08
Normen:
SGB II § 22; SGG § 103 S. 1 Halbs. 2; WoGG 2 § 8 Abs. 1;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsprüfung der tatsächliche Aufwendungen nach der Produkttheorie

SG Koblenz, vom 20.05.2010 - Aktenzeichen S 16 AS 444/08

DRsp Nr. 2010/22800

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsprüfung der tatsächliche Aufwendungen nach der Produkttheorie

Die gerichtlich voll überprüfbare Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung ist nach der so genannten Produkttheorie in drei Schritten zu prüfen: Nach der in einem ersten Schritt vorzunehmenden Bestimmung der abstrakt angemessenen Wohnungsgrößen und des Wohnungsstandards wird in einem zweiten Schritt festgelegt, auf welche konkreten räumlichen Gegebenheiten als räumlichen Vergleichsmaßstab für die weiteren Prüfungsschritte abzustellen ist. Anschließend ist zu ermitteln, wie viel für eine nach Größe und Standard abstrakt als angemessen eingestufte Wohnung auf dem für den Hilfebedürftigen maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzuwenden ist. Dabei ist nicht nur auf die tatsächlich am Markt angebotenen Wohnungen abzustellen, sondern auch auf vermietete Wohnungen. Nach der Produkttheorie müssen nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße, Wohnungsstandard - ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet angemessen sein, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22;