LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.05.2014
L 3 AS 1895/14 ER-B
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 8; GG Art. 6 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2014, 715
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 25.03.2014

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Wohnungsgröße bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft; Wahrnehmung des grundgesetzlich geschützten Umgangs- und Elternrechts des Hilfebedürftigen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2014 - Aktenzeichen L 3 AS 1895/14 ER-B

DRsp Nr. 2014/15000

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Wohnungsgröße bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft; Wahrnehmung des grundgesetzlich geschützten Umgangs- und Elternrechts des Hilfebedürftigen

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 25. März 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 1; SGB II § 22 Abs. 8; GG Art. 6 Abs. 1;

Gründe