Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2010 werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Kläger begehren von dem Beklagten die Erteilung einer Zusicherung über die Angemessenheit der Nettokaltmiete für eine bereits angemietete Wohnung.
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