SG Frankfurt/M. - Urteil vom 18.08.2008
S 26 AS 1333/07
Normen:
SGB II § 22 § 3 § 37 § 9 ;

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Erstattung einer bereits beglichenen Nebenkostennachforderung

SG Frankfurt/M., Urteil vom 18.08.2008 - Aktenzeichen S 26 AS 1333/07

DRsp Nr. 2008/20643

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Erstattung einer bereits beglichenen Nebenkostennachforderung

Auch wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher eine angemessene Nebenkostennachforderung des Vermieters zur Erstattung beim Leistungsträger erst einreicht, nachdem er die Forderung des Vermieters schon selbst beglichen hat, hat der Leistungsträger die Kosten zu übernehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 § 3 § 37 § 9 ;