Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, - Angemessenheit der Unterkunftskosten, Besonderheit des Einzelfalles
SG Leipzig, vom 09.09.2008 - Aktenzeichen S 19 AS 2191/08 ER
DRsp Nr. 2009/5007
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, - Angemessenheit der Unterkunftskosten, Besonderheit des Einzelfalles
Eine Besonderheit des Einzelfalles nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II begründet ein wahrgenommenes Recht auf Elternzeit nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]