SG Dresden - Beschluss vom 02.08.2007 S 10 AS 1957/07 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 2 § 22 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJ 2007, 576
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Angemessenheit der Wohnungsgröße
SG Dresden, Beschluss vom 02.08.2007 - Aktenzeichen S 10 AS 1957/07 ER
DRsp Nr. 2007/20699
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Angemessenheit der Wohnungsgröße
Ist das jüngste Kind einer vierköpfigen Familie dem Säuglingsalter entwachsen und beträgt der Altersabstand zu seinem großen Bruder ca. 10 Jahre, so ist der Umzug in eine angemessene 4-Raum-Wohnung erforderlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]