SG Dresden - Beschluss vom 02.08.2007
S 10 AS 1957/07 ER
Normen:
SGB II § 22 Abs. 2 § 22 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJ 2007, 576

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Angemessenheit der Wohnungsgröße

SG Dresden, Beschluss vom 02.08.2007 - Aktenzeichen S 10 AS 1957/07 ER

DRsp Nr. 2007/20699

Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft, Angemessenheit der Wohnungsgröße

Ist das jüngste Kind einer vierköpfigen Familie dem Säuglingsalter entwachsen und beträgt der Altersabstand zu seinem großen Bruder ca. 10 Jahre, so ist der Umzug in eine angemessene 4-Raum-Wohnung erforderlich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 22 Abs. 2 § 22 Abs. 3 ;
Fundstellen
NJ 2007, 576